Finanzielle Förderungen im Bereich Gesundheit gibt es einige. So unterstützen zum Beispiel Krankenkassen ihre Versicherten bei präventiven Maßnahmen und belohnen mit entsprechenden Boni sowohl Vorsorgeuntersuchungen als auch einige Impfungen. Doch wie sieht es mit einem Zuschuss für den ergonomischen Arbeitsplatz aus. Wer kann diesen bekommen und wie?
Die Antworten auf all diese Fragen finden Sie hier.
Warum sind Hilfsmittel wie ergonomische Büromöbel wichtig?
Es ist noch gar nicht so lange her, da wurde eine ergonomische Büroausstattung als Luxus angesehen und bei einigen Unternehmen scheinen die neuesten Erkenntnisse zu den Vorteilen ergonomischer Arbeitsplätze immer noch nicht angekommen zu sein. Dabei profitieren von der Anschaffung ergonomischer Produkte nicht nur die Arbeitnehmer. Es gibt viele aussagekräftige Untersuchungen, die belegen, dass:
- das Fehlen ergonomischer Produkte am Arbeitsplatz zu hohen Kosten für ein Unternehmen führen kann
- sich die Ausstattung von Büros mit ergonomischen Schreibtischen und ergonomischen Bürostühlen mehrfach bezahlt macht

Das geht beispielsweise aus einer Bewertung des Fraunhofer-Instituts zu den Benefits von ergonomischer Maßnahmen in der Kosten-Nutzen-Analyse hervor (1). Diese wurde anhand einer Vielzahl von Studien zu dieser Frage erstellt und heraus kam:
- bei 95% der Studien (insgesamt 250) wurde durchschnittlich eine Produktivitätssteigerung von 20-30% aufgrund ergonomischer Maßnahmen erreicht, wobei einige sogar von sehr großen Verbesserungen von bis zu 80% berichteten
In der wissenschaftlichen Literatur gelten die betriebswirtschaftlichen Vorteile für ergonomische Maßnahmen für Unternehmen als unstrittig. Und mittlerweile sollte jedem bekannt sein, dass Komfort die Menschen zufriedener und leistungsfähiger macht.
Der clevere Unternehmer von heute hat daher erkannt, dass eine ergonomische Einrichtung von Arbeitsplätzen vor allem dem eigenen Business zugutekommt.
Typische Bürokrankheiten wegen fehlender Arbeitsplatzergonomie
Krankenkassen schlagen Alarm und sind schon seit Jahren mit präventiven Kursen für Büroarbeiter mit Rückenproblemen am Start. Sie haben neben vielen anderen Gesundheitsexperten die logische Schlussfolgerung gezogen, dass Vorsorge besser ist, als das Kind erst in den Brunnen fallen zu lassen, um es dann aufwendig wieder zu retten.
Die häufigsten Krankheiten aufgrund fehlender Ergonomie am Büroarbeitsplatz sind:
- Erkrankungen der Muskel-Skelett-Systems
- Psychische Erkrankungen
- Atemwegserkrankungen
- Kopfschmerzen unterschiedlicher Art (Migräne, Spannungskopfschmerz)
- Erkrankungen des Verdauungssystems
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Karpaltunnelsyndrom
- RIS-Syndrom
- Chronische Müdigkeit
Untersuchungen von Rückenpatienten zeigen, dass Beschwerden in 85% der Fälle auf ständiges mitunter falsches Sitzen zurückzuführen sind. Vergleicht man den Zusammenhang zwischen chronischen Rückenleiden und Beruf fällt auf, dass über 50% der Betroffenen eine sitzende Tätigkeit ausüben.
Einige Wissenschaftler sehen die Entwicklung noch dramatischer und weisen darauf hin, dass:
- viel Sitzen ein Hauptrisikofaktor für die Entwicklung etlicher chronischer Krankheiten wie Fettleibigkeit, Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck und Krebs ist. (2)
So empfiehlt unter anderem auch der Industrieverband Büro und Arbeitswelt IBA:
- „Bürostühle sollten immer eine ergonomisch geformte Sitzfläche und eine ausreichend hohe Rückenlehne mit einer Lumbalstütze haben. Ein guter Bürodrehstuhl sollte außerdem über eine Synchronmechanik verfügen, welche dynamisches Sitzen und entspanntes Zurücklehnen ermöglicht.“
Leider sind das nur Empfehlungen, deren politische Umsetzung noch ausstehen.
Zur Umsetzung der Ergonomie am Arbeitsplatz verweist die IBA auf:
Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG | Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) |
Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG | Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) |
Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG | Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) |
Diese regeln den Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen und weisen trotz aller Studien und Untersuchungen immer noch erhebliche Lücken beim Thema Ergonomie auf.
Die neu hinzukommenden Arbeitsplätze im Home-Office verstärken das Problem. Dazu äußert sich beispielsweise Sabine Rikart, Oberärztin der Abteilung für Physikalische Therapie im Klinikum Nürnberg erst kürzlich gegenüber dem Bayrischen Rundfunk:
“Seit der Corona-Pandemie klagen Patientinnen und Patienten immer öfter über Beschwerden. Viele Angestellte arbeiten momentan zu Hause im Home-Office, ohne dass sie über einen ergonomisch angepassten Arbeitsplatz verfügen.”
Dabei ist es gar nicht so aufwendig, für etwas mehr Ergonomie am Arbeitsplatz zu sorgen – egal ob dieser sich im Unternehmen oder im Home-Office befindet.
Besteht ein Anspruch auf ergonomische Büromöbel?
Im Grunde hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen ergonomischen Arbeitsplatz. Das ergibt sich aus den oben genannten Gesetzen und Verordnungen zur Einrichtung von Arbeitsplätzen.
Voraussetzung für finanzielle Zuschüsse für ergonomische Hilfsmittel
Außerdem gibt es Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für ergonomische Büromöbel zu beantragen. Das trifft nicht nur für Angestellte zu, sondern auch für Selbstständige. Denn in Deutschland hat jeder Versicherte Anspruch auf sogenannte:
- Leistungen, welche die Teilhabe am Arbeitsleben sichern.
Festgeschrieben ist das im Sozialgesetzbuch unter:
- § 49 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung
Kommen aus gesundheitlichen Gründen gewöhnliche Schreibtische und Stühle für Sie nicht mehr infrage, haben Sie laut Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf ergonomische Büromöbel.
Das bedeutet: jeder Versicherte hat über die bereits erwähnte Verpflichtung des Arbeitgebers hinaus Recht auf die Versorgung mit ergonomischen Hilfsmitteln, wenn diese dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsverhältnisses dienen oder im Rahmen einer Rehabilitation verordnet werden.
Auch wenn immer noch bei vielen Menschen die irrige Meinung herrscht, das Teilhabegesetz gäbe es nur für Menschen mit Behinderungen, ist dem nicht so bzw. muss in diesem Zusammenhang der Begriff Behinderung anders betrachtet werden.
Im Grunde ist eine Behinderung eine körperliche oder geistige Einschränkung. Dazu gehören neben Blindheit, Taubheit oder Querschnittslähmungen auch körperliche Einschränkungen, die hervorgerufen werden durch:
- einen schweren Bandscheibenvorfall
- eine OP an Rücken, Schulter usw.
- Druckverletzungen von Sehnen und Nerven wie beispielsweise bei einem Karpaltunnelsyndrom
- Herz-Kreislauferkrankungen und deren Folgen
und noch viele andere mehr.
Darum werden Zuschüsse für ergonomische Hilfsmitteln gerade im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation bewilligt.
Bei einem Antrag auf Zuschuss für ergonomische Hilfsmittel wird darauf geachtet, ob der Bedarf nach Unterstützung für die Teilhabe am Arbeitsleben nur vorübergehend oder langfristig besteht. Doch auch wenn die Leistungsfähigkeit eines Menschen noch nicht gemindert, aber aufgrund seines Gesundheitszustandes stark gefährdet ist, können Leistungen beantragt und gewährt werden. Die Gefährdung ist mithilfe eines Gutachtens nachzuweisen. So ein Gutachten erstellt in der Regel der Medizinische Dienst der Sozialträger.
Fakt ist: Jeder Tag, den Sie nicht krankheitsbedingt auf Leistungen von Reha-Trägern oder der Rentenversicherung angewiesen sind, bedeutet für den jeweiligen Kostenträger bares Geld.
Ansprechpartner, wenn bereits Probleme bestehen
Gerade wenn bereits Beschwerden vorliegen, lohnt es sich über einen ergonomischen Schreibtisch und Bürostuhl nachzudenken. Hierfür können Sie von verschiedenen Stellen finanzielle Unterstützung bekommen.
1. Arbeitsamt
Die Agentur für Arbeit ist für alle diejenigen der richtige Ansprechpartner, bei denen weder eine anerkannte Berufskrankheit, noch ein Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Behinderung vorliegt.
Gut zu wissen
Die Anerkennung einer Berufskrankheit ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die im § 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) definiert sind. Die Berufskrankheiten selbst findet man unter Anlage 1.Der Antrag bei der Agentur für Arbeit wird gestellt, wenn Sie weniger als 15 Beitragsjahre bzw. 180 Beitragsmonate in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
2. Krankenkasse
Der Antrag bei der Krankenkasse kann nur im Rahmen von Präventionsleistungen eingereicht werden. Dabei ist die Krankenkasse nicht verpflichtet der gesetzlich vorgeschriebenen „beruflichen Rehabilitation“ nachzukommen, sodass die anderen Kostenträger in den meisten Fällen eher infrage kommen.
3. Deutsche Rentenversicherung / Knappschaft / Bahn-Seeversicherung u. ä.
Den Antrag bei Ihrer Rentenversicherung stellen Sie dann, wenn:
- Sie mehr als 5 Jahre Beiträge eingezahlt haben (3)
- Ihnen ohne ergonomische Hilfsmittel eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zustünde
- die ergonomischen Hilfsmittel Voraussetzung für eine erfolgreiche berufliche Rehabilitation darstellen (was im Entlassungsbericht der Reha-Einrichtung festgehalten sein muss)
4. Berufsgenossenschaft oder gesetzliche Unfallversicherung
Die Berufsgenossenschaft ist Ihr Ansprechpartner, wenn:
- Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall hatten
- bei Ihnen eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt
5. Integrationsamt (Hauptfürsorgestelle, Landeswohlfahrtsverbände)
Den Antrag beim Integrationsamt stellen Sie, wenn:
- Sie zu der Personengruppe der Beamten oder Studenten zählen und
- 50% Behinderung / 30% mit Gleichstellung nachweisen können.
Beratung bezüglich finanziellen Zuschusses für ergonomische Büromöbel
Jeder der oben genannten Kostenträger verfügt über entsprechende Beratungsstellen. Zusätzlich gibt es sogenannte landesweite „”Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation” (4).
Diese Servicestellen unterstützen Sie in allen Fragen der beruflichen Rehabilitation, nehmen Anträge entgegen und finden bei Bedarf auch den für Sie richtigen Kostenträger. Auch während eines laufenden Reha-Verfahrens stehen Ihnen diese Servicestellen zur Seite.
Welche ergonomischen Hilfsmittel und Möbel werden bezuschusst?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen finanziellen Zuschuss für jedes ergonomische Hilfsmittel zu bekommen, vorausgesetzt es dient dem Ziel der beruflichen Rehabilitation.
Im Büro kommen dafür folgende Dinge infrage:
- Steh-Sitz-Arbeitstische (bis max. 800 Euro)
- ergonomische Bürostühle (bis max. 435 Euro)
- ergonomisches Computerzubehör (Maus, Tastatur, Armauflagen usw.)
Gut zu wissen
Bewilligte ergonomische Hilfsmittel und Büromöbel gehören dem Antragsteller und dürfen bei einem Arbeitsplatzwechsel von diesem mitgenommen werden.Als Grundlage speziell für die Beantragung ergonomischer Hilfsmittel und Möbel können Sie sich auf § 33 – Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX) berufen, wo es unter Absatz 8 Punkt 5 heißt:
„Kosten technischer Arbeitshilfen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung erforderlich sind …“
Bei den ergonomischen Büromöbeln und Hilfsmitteln muss es sich nicht um Spezialanfertigungen handeln. Auch ganz normale Produkte aus dem Handel können bezuschusst werden, wie beispielsweise eine Vertikal-Maus für den PC.
Gut zu wissen
Ein finanzieller Zuschuss gilt nicht nur für ergonomische Hilfsmittel und Büromöbel, sondern ebenso für deren:· Anschaffung · Reparatur & Wartung · Schulungen zum Umgang mit den HilfsmittelnWie gehe ich vor bei der Beantragung ergonomischer Hilfsmittel?
In manchen Fällen kann es sich lohnen, als Erstes mit seinem Arbeitgeber zu reden. Schätzt dieser Ihre Mitarbeit und ist am Erhalt Ihrer Leistungsfähigkeit ernsthaft interessiert, wird er eventuell die Kosten für die ergonomischen Hilfsmittel übernehmen.
Als Argumentation könnten Sie folgendes Rechenbeispiel anrühren:
Bleibt diese Argumentation gegenüber Ihrem Vorgesetzten fruchtlos, holen Sie sich Unterstützung durch den Betriebsarzt und eine Sicherheitsfachkraft (eine Person, die gemeinsam mit dem Betriebsarzt für die Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG sorgt).
Auch der Bericht von einem Facharzt über Ihren körperlichen Zustand könnte bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber helfen.
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Vom Gesetz her ist zwar jeder Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu sorgen, was die Einrichtung einer ergonomischen Arbeitsumgebung miteinschließt.
Allerdings lassen alle o.g. Verordnungen und Gesetze eine Frage unbeantwortet. Nämlich die nach dem „WIE die Gesundheit und Sicherheit der Angestellten zu schützen“ ist.
Obwohl Arbeitsmediziner und andere Experten längst wissen, dass beispielsweise ein höhenverstellbarer Schreibtisch unabdingbar für einen gesunden Büroarbeitsplatz ist, finden sich solche Angaben in o.g. Gesetzen nicht wieder.
Vorgeschrieben ist lediglich ein höhenverstellbarer Arbeitsplatz, dessen Umsetzung allein mit einem hochfahrbaren Bürostuhl als erfüllt gilt. Ein Schreibtisch, der in der Höhe verstellbar ist, wird nicht verlangt, außer für Menschen mit einer Körpergröße von mehr als 1,91 m.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Kein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ergonomische Büromöbel wie einen Steh-Sitz-Arbeitsplatz bereitzustellen. Leider verweisen die zuständigen Kostenträger immer wieder gern darauf, dass die Pflicht für die ergonomische Ausstattung von Arbeitsplätzen allein beim Arbeitgeber liege, obwohl die Umsetzung bis heute nicht eindeutig geregelt ist.
Regelungen für das Home Office
Wer in einem Unternehmen angestellt ist und dennoch über einen längeren Zeitraum im Home-Office arbeitet, hat ebenfalls Anspruch auf einen ergonomischen Arbeitsplatz.
Somit ist ein Unternehmen verpflichtet, seinem Mitarbeiter auch das Home-Office entsprechend einzurichten. Bedauerlicherweise gilt auch im Home-Office: ein höhenverstellbarer Schreibtisch und ein ergonomischer Bürostuhl gehören nicht zur Pflichtausstattung. Hier kann sich auch wieder das persönliche Gespräch lohnen sowie der Hinweis auf den Zusammenhang zwischen Gesundheit und Produktivität.
Kommt der Arbeitgeber Ihrer Bitte nach ergonomischen Möbeln trotz Ihrer bereits bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen nicht nach, wird es Zeit, den Antrag für den finanziellen Zuschuss für Arbeits- und Hilfsmittel bei einem zuständigen Kostenträger zu stellen.
Gut zu wissen
Wenn Sie eine Kostenerstattung für ergonomische Büromöbel bekommen möchten, müssen Sie immer zuerst den Antrag beim Kostenträger stellen und erst danach den ergonomischen Schreibtisch oder Bürostuhl bestellen. Halten Sie sich nicht an diesen Ablauf, wird die Kostenerstattung verweigert und Sie zahlen selbst für Ihre ergonomische Büroausstattung.Regelung für selbstständig tätige Personen
Es gibt keine Regelung, die besagt, dass selbstständig tätige Personen keinen Zuschuss für ergonomische Hilfsmitteln bekommen dürfen. Das bedeutet, wer selbstständig tätig ist und die Voraussetzung für den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben erfüllt, hat genau wie jeder Angestellte ein Recht auf einen finanziellen Zuschuss für eine ergonomische Büroausstattung.
Gut zu wissen
Als Selbstständiger haben Sie zudem die Möglichkeit, die Anschaffungskosten für eine ergonomische Büroausstattung bei der jährlichen Steuererklärung geltend zu machen. Eingetragen werden diese als Werbekosten in der Anlage N.Beachten Sie dabei:Kosten bis netto 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer) können sofort verrechnet werden.Teure Möbel hingegen werden über 13 Jahre abgeschrieben.Schritt für Schritt zum Antrag auf Teilhabe für ergonomische Hilfsmittel
Jeder Kostenträger hat seine eigenen Formulare für den Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben. Doch lassen Sie sich nicht verunsichern. Wenn Sie bei der Beantragung Schritt für Schritt vorgehen, sparen Sie Zeit, Nerven und finden auch den richtigen Ansprechpartner.
So einfach ist der Weg zum kostenlosen Büroschreibtisch
Auch wenn es am Anfang schwierig erscheint, ist die Beantragung ergonomischer Büromöbel gar nicht so schwer.
Folgenden Punkte müssen Sie beachten:
- herausfinden, welche ergonomischen Hilfsmittel bezuschusst werden
- Erfüllung der Grundvoraussetzungen prüfen
- Kostenträger finden
- Anträge ausfüllen und absenden
- bei negativem Bescheid Widerspruch einlegen
- bei positivem Bescheid ergonomische Büromöbel bestellen
- nach Lieferung Rechnung und Anlage zum Bescheid an den Kostenträger senden
- Kostenlosen ergonomische Arbeitsplatz genießen
Unterstützung bei der Beantragung finden Sie neben den gemeinsamen Servicestellen auch hier:
Technische Berater und Reha-Berater der Agenturen für Arbeit | Reha-Sozialberater der Reha-Kliniken und Rehaeinrichtungen |
Reha-Berater der Rentenversicherung | Behandelnde Ärzte und Betriebsärzte |
Ist der richtige Kostenträger gefunden, müssen anschließend alle notwendigen Unterlagen zusammengetragen werden. Auch hierbei finden Sie bei den Beratungsstellen Unterstützung.
Checkliste zur Antragstellung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Das Antragsformular des jeweiligen Kostenträgers ausfüllen
- Ein fachärztliches Attest – inkl. einer Diagnose, welche die Anschaffung ergonomischer Hilfsmittel rechtfertigt und die geeigneten Mittel, wie beispielsweise einen Steh-Sitz-Schreibtisch aufführt, beilegen
- Alternativ zum ärztlichen Attest den Entlassungsbericht der Reha-Einrichtung hinzufügen – dieser muss ganz bestimmte Bedingungen erfüllen
- Den Kostenvoranschlag eines Fachhändlers für die ergonomischen Büromöbel nicht vergessen – gibt es bei Ergoni kostenlos auf Anfrage
Zusätzlich ist die Dokumentation der eigenen Tätigkeit in Bezug auf das Hilfsmittel sowie die Beschreibung der Entlastung am Arbeitsplatz durch selbiges hilfreich.
Sonderfall: Eingliederungsmanagement-Verfahren
Wer innerhalb der letzten 12 Monate 6 Wochen dauerhaft oder auch wiederholt krankgeschrieben war, hat Anspruch auf das sogenannte Betriebliche Eingliederungsmanagement BEM.
Das BEM startet mit einem Gespräch, in welchem Maßnahmen besprochen werden, die Ihre Arbeitsfähigkeit wieder herstellen oder verbessern können. Beteiligte sind unter anderem der Betriebsarzt, Vorgesetzte und Kollegen sowie die Rehabilitationskostenträger.
Durch die Beteiligung mehrerer Experten an diesem Gespräch, lassen sich schnell bedarfsgerechte Maßnahmen erkennen, die zur Anpassung Ihres Arbeitsplatzes dienen könnten. Darunter fallen auch ergonomische Büromöbel.
Sobald alle Anwesenden den besprochenen Maßnahmen zustimmen, erhalten Sie als Arbeitnehmer ein Protokoll und damit gleichzeitig eine verbindliche Zusage der Kostenträger.
Klassische Fälle für ein BEM sind:
- lang andauernde / chronische Erkrankungen
- krankheitsbedingte Leistungsminderungen
- häufige Kurzerkrankungen
- suchtbedingte Kündigungen
Antrag abgelehnt: was nun?
Wird Ihr Antrag für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt, finden Sie in dem Bescheid zur Ablehnung auch die Gründe dafür aufgeführt. Setzen Sie sich – gegebenenfalls mit einem Rechtsanwalt – damit auseinander und legen Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch ein. In vielen Fällen hat Hartnäckigkeit sich hier bezahlt gemacht.
Fazit: Lohnt es sich, die Leistungen der Rehabilitationsträger zu nutzen?
Auch wenn es auf den ersten Blick unheimlich aufwendig erscheint, einen solchen Antrag zu stellen, lohnt es sich dennoch den Schritt zu wagen, denn:
1. Sie werden gesundheitlich von einem ergonomischen Arbeitsplatz profitieren und dadurch Lebensqualität zurückgewinnen.
2. Sie müssen keine weiteren schweren gesundheitlichen Folgeerscheinungen durch Ihre Arbeit befürchten
3. Sie bekommen einen ergonomischen Bürostuhl und einen Steh-Sitz-Schreibtisch finanziert.
4. Sie haben über Jahre genau für diesen Fall in die Sozialkassen eingezahlt.
Noch haben Sie die Option aufgrund der Gesetze einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Doch niemand weiß, wie lange es diese Möglichkeit noch gibt. Also nutzen Sie Ihre Chance.